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Pressemitteilung

Anhörung zur Bioenergie im Bundestag: Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben

Heute befasst sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur verstärkten Nutzung des deutschen Bioenergiepotenzials. Zur Anhörung ist Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, als Sachverständige geladen.

Sandra Rostek begrüßt die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und betont: „Die Unionsfraktion legt mit ihrem Antrag den Finger in die Wunde. Die Bioenergie leistet bereits jetzt einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, besonders in den Bereichen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen, wie bei der flexiblen und gesicherten Stromerzeugung sowie im Wärme- und Verkehrsbereich. Nichtsdestotrotz wurden die entscheidenden Weichenstellungen hin zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der Bioenergie in der Vergangenheit zu zaghaft angegangen.“

Der Antrag fordert, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen. So wird unterstrichen, dass insbesondere die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelegt werden sollte - sowohl im Biomethan- wie auch im Biomasse-Segment. Ebenso sollen die Vergütungssätze angepasst und der Einsatz alternativer Substrate gefördert werden. Zusätzlich zu Forderungen für eine bessere Nutzung von Bioenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung unterstreicht der Antrag auch die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe zu verbessern und Maßnahmen gegen mutmaßlich betrügerische Biodieselimporte aus China zu ergreifen. Ebenso soll laut Antrag bei der Umsetzung der verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen aus der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auf eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung geachtet werden.

„Es ist nun dringend an der Zeit das entsprechende Ordnungsrecht sowie das EEG mutig und mit Zukunftsorientierung anzupassen. Dazu sollte sich auch der Ausschuss für Klimaschutz und Energie klar bekennen. Ansonsten drohen in den nächsten Jahren dutzende Terawattstunden gesicherte Leistung in Form von Strom und Wärme unwiderruflich vom Netz gehen. Vor allem in Hinblick auf die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sowie der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in den einzelnen Regionen kann dies nicht gewünscht sein. Denn nicht zuletzt ist es deutlich günstiger, bereits bestehende Erneuerbare-Energien-Anlagen weiter zu betreiben als auf den Neubau großer und vor allem teurer Erdgaskraftwerke zu setzen.“

Eine Stellungnahme zum Unionsantrag ist auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

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