„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses senden ein gemischtes Signal in Richtung Energiewende: Die geplante Aufweichung der Sektorziele des Klimaschutzgesetzes darf nicht zu einem Nachlassen der Anstrengungen beim Klimaschutz in den Sektoren Gebäude und Verkehr führen. Positiv hingegen ist, dass die Koalition beim für Klimaneutralität elementaren Thema der negativen Emissionen einen Schritt in Richtung Technologieoffenheit und Innovation geht und auch Bioenergie mit CO2-Abscheidung und Speicherung einbeziehen möchte. Gerade Bioenergieanlagen sind als „CO2-Staubsauger“ prädestiniert, Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entfernen, da trotz der Speicherung des CO2 weiterhin Erneuerbare Energie erzeugt werden kann. Bei den Einigungen im Verkehrsbereich sehen wir es positiv, dass der Vorschlag des Umweltministeriums zur Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht aufgegriffen wird und damit der etablierte Klimaschutzbeitrag nachhaltiger Biokraftstoffe erhalten bleiben kann. Die geplanten steuerlichen Erleichterungen für fortschrittliche Biokraftstoffe sind ein wichtiger Schritt, um diese Kraftstoffe zu fördern. Wir begrüßen ebenfalls, dass beim Gebäudeenergiegesetz ein technologieoffener Ansatz verfolgt werden soll, der dann gleichberechtigt alle erneuerbaren Wärmeoptionen einbeziehen muss. Bei all den positiven Punkten der Einigung dürfen die Punkte nicht übersehen werden, die leider nicht adressiert werden, wie eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für biogene Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Zudem muss die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen selbstverständlich für alle erneuerbaren Energien gelten, einschließlich der Bioenergie.
Für neuen Schwung in der Wärmewende begrüßen die Bioenergieverbände den Vorstoß der Unionsfraktion und die grundsätzliche Ausrichtung des Antrags, der heute im Energieausschuss diskutiert wird. Zu Recht wird im Antrag die große Bedeutung eines breiten Spektrums an klimaneutralen Heizungsoptionen betont. Denn der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der Wärmewende von 50% erneuerbaren Energien in 2030 erfordert knapp eine Verdreifachung der erneuerbaren Wärmeerzeugung in nur sieben Jahren. Deshalb ist es zwingend erforderlich, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren, damit sie jenes klimaneutrale Heizungskonzept wählen können, das am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt.
Dieser Ansatz ist in den Plänen der aktuellen Bundesregierung bedauerlicherweise viel zu selten zu finden. So schließt der aktuelle Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) viele Heizungskonzepte auf Basis von Holz und Biogas vollständig aus und belegt andere mit völlig unverhältnismäßigen Auflagen – dies schadet sowohl der Effizienz als auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Wärmewende. Hier sollte die Bundesregierung unbedingt die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zu mehr Technologieoffenheit im GEG berücksichtigen.
Richtigerweise betont der Antrag auch die großen Chancen der erneuerbaren KWK. Insbesondere mit einer Weiterentwicklung des bestehenden Bioenergie-KWK-Anlagenparks können Synergieeffekte zwischen der dezentralen und flexiblen erneuerbaren Stromerzeugung und einer kostengünstigen und sozialverträglichen Wärmewende im ländlichen Raum gehoben werden. Das zentrale Steuerungsinstrument ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hier müssen zügig passende Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Anschlussregelung, ausreichende Ausschreibungsvolumina, neue Anreize zur Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie ein adäquates Ausschreibungsdesign geschaffen werden.
Schließlich begrüßen wir ebenfalls, dass im Antrag der Abbau unverhältnismäßiger technischer Anforderungen für die Holzenergie sowie eine verstärkte Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz gefordert wird. Bei allen Formen der Produktion und Nutzung von Bioenergieträgern besteht ein großer Bedarf, regulatorische Hemmnisse abzubauen. Die Branche hat dafür einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet.“
Eine ausführliche Bewertung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion findet sich in der Vorabstellungnahme der Bioenergieverbände. Die Stellungnahme zum aktuellen Entwurf einer GEG-Novelle vom 7.3. sowie ein Positionspapier mit Vorschlägen zum Abbau regulatorischer Hemmnisse sind auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie abrufbar.
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)