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BGA Farnstädt GmbH & Co. KG


1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):
Firma: BGA Farnstädt GmbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Weinbergsiedlung 30
PLZ: 06279
Stadt: Farnstädt
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Frau Schäfer
Telefon: 034776 91967


2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: BGA Farnstädt GmbH & Co. KG
Datum der Anzeige bei der Behörde: 24.08.2017


3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
  • Schweinegülle
  • Maissilage
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer


4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
12.767 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 15.662 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).


5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Absperrung durch Feuerwehr, Polizei ggf Lautsprecherdurchsagen


6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 20.08.2024
Aufsichtsbehörde: LVWA Sachsen-Anhalt


6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle, PF 20 02 26, 06003 Halle (Saale)


7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: shf1@gmx.de
Kontakt zuständige Behörde: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de



Es wird darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Informationen zu den jeweiligen Anlagen von den Anlagenbetreibern dort selbst eingestellt und gepflegt werden. Diese sind für die zur Verfügung gestellten Informationen, deren Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität selbst verantwortlich. Eine ständige Überprüfung durch den Seitenbetreiber findet nicht statt. Bitte melden Sie Verstöße an folgende E-Mail-Adresse: info@biogas.org