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Bauerngesellschaft Ziltendorfer Niederung GbR


1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):
Firma: Bauerngesellschaft Ziltendorfer Niederung GbR
Straße und Hausnummer: Hauptstr. 1c
PLZ: 15295
Stadt: Wiesenau
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Roman Reincke
Telefon: 033609/283


2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: Bauerngesellschaft Ziltendorfer Niederung GbR
Datum der Anzeige bei der Behörde: 07.09.2018


3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
  • Gülle
  • Rindergülle
  • nachwachsende Rohstoffe
  • Maissilage
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern


4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
35.245 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 45.818 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).


5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Den Anweisungen der Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten. Alarm- und Gefahrenabwehrplan / den Anweisungen des Personals vor Ort ist bis zum Entreffen der Rettungskräfte Folge zu ieiste. Unbefugten ist der Zutritt ur Biogasanlage untersagt.


6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 22.09.2022
Aufsichtsbehörde: Land Brandenburg, Landesamt für Umwelt Bereich Ost


6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Land Brandenburg, Landesamt für Umwelt Bereich Ost


7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: 033609/283
Kontakt zuständige Behörde: Land Brandenburg, Landesamt für Umwelt www.lfu.brandenburg.de



Es wird darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Informationen zu den jeweiligen Anlagen von den Anlagenbetreibern dort selbst eingestellt und gepflegt werden. Diese sind für die zur Verfügung gestellten Informationen, deren Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität selbst verantwortlich. Eine ständige Überprüfung durch den Seitenbetreiber findet nicht statt. Bitte melden Sie Verstöße an folgende E-Mail-Adresse: info@biogas.org