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R+R Biogas GmbH & Co. KG


1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):
Firma: R R Biogas GmbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Karl-Ruf-Str. 1
PLZ: 91634
Stadt: Wilburgstetten
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Herr Michael Reichert
Telefon: 09853 / 339 205


2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: R R Biogas GmbH&Co. KG Karl-Ruf-Straße 1 91634 Wilburgstetten
Datum der Anzeige bei der Behörde: 28.07.2009


3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
  • nachwachsende Rohstoffe
  • Grassilage
  • Maissilage
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern


4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
24302 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 31593 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).


5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Anwohner hat oberste Priorität. Trotz ausführlichem Sicherheitskonzept, regelmässiger Wartung und Inspektionen kann ein Störfall nicht völlig ausgeschlossen werden. Sollte es trotz aller Maßnahmen zu einem Störfall kommen, können Explosionen auftreten, sowie Gase und Dämpfe austreten. Ein mit den Behörden abgestimmter Notfallplan soll eine Gefährdung für Mensch und Umwelt gemäß Störfallverordnung verhindern. Das richtige Verhalten bei Störfällen: → Den akustischen und visuellen Hinweisen des Anlagenpersonals vor Ort folgen → vom Unfallort fernbleiben → den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei unbedingt Folge leisten → Telefonleitungen von Einsatzkräften nicht blockieren → Kinder ins Haus bringen, Nachbarn verständigen → ein Gebäude aufsuchen, Fenster und Türen schließen → nicht rauchen, Elektrogeräte ausschalten, keine Funken verursachen → Radio einschalten und auf Durchsagen der Regionalsender achten → auf die Entwarnung über Radio und Lautsprecher durch die Feuerwehr oder Polizei warten


6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 15.12.2021
Aufsichtsbehörde: Regierung von Mittelfranken SG 50 Störfallvorsorge Promenade 27 91522 Ansbach


6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Regierung von Mittelfranken SG 50 Störfallvorsorge Promenade 27 91522 Ansbach


7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: Michael Reichert 09853 / 339 205
Kontakt zuständige Behörde: Regierung von Mittelfranken SG 50 Störfallvorsorge Promenade 27 91522 Ansbach



Es wird darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Informationen zu den jeweiligen Anlagen von den Anlagenbetreibern dort selbst eingestellt und gepflegt werden. Diese sind für die zur Verfügung gestellten Informationen, deren Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität selbst verantwortlich. Eine ständige Überprüfung durch den Seitenbetreiber findet nicht statt. Bitte melden Sie Verstöße an folgende E-Mail-Adresse: info@biogas.org