Zum Inhalt wechseln

Arbeitshilfe A-033

A-033 Basismaßnahmen der IT-Sicherheit in Biogasanlagen

Stand März 2024

Wie in fast alle Branchen schreitet auch in der Biogasbranche die Digitalisierung immer weiter voran. Von der Dokumentation über die Steuerung bis hin zur Überwachung der Biogasanlagen werden immer mehr Bereiche der Biogasanlage über digitale Systeme verwaltet und gesteuert. Dabei bringt die Digitalisierung viele Vorteile. Es wird die Informationsbeschaffung erleichtert, durch die Automatisierung von Prozessen kann kostbare Zeit eingespart werden, die Qualität der zu erfassenden Daten wird verbessert und die Überwachung der Anlagen wird erleichtert. Auf der anderen Seite birgt die Digitalisierung aber auch Risiken. Diese ergeben sich häufig daraus, dass unterschiedliche IT-/OT-Systeme miteinander kombiniert werden, die Anwender nicht ausreichend geschult sind oder die Systeme von außen angegriffen werden und die IT-/OT-Systeme dabei nicht ausreichend geschützt sind. Dies kann zu Störungen und Ausfällen des Anlagenbetriebs oder gar zu Unfällen führen.

Daher ist es für alle Biogasanlagenbetreiber unerlässlich, sich mit den Grundlagen der IT-Sicherheit zu beschäftigen. Die AG Cybersicherheit im Fachverband Biogas hat sich nun ein Jahr lang intensiv damit beschäftigt, welche Basismaßnahmen der IT-Sicherheit in Biogasanlagen zu berücksichtigen sind. Daraus einstand eine neue Arbeitshilfe, die A-033 Basismaßnahmen der IT-Sicherheit in Biogasanlagen. Diese Arbeitshilfe soll insbesondere für Biogasanlagenbetreiber einen Überblick geben, welche Basismaßnahmen im Sinne der TRBS 1115-1 und des KAS 51 im Bereich der IT-Sicherheit in jeder Biogasanlage beachtet werden sollten. Hierzu enthält diese Arbeitshilfe im Anhang 1 eine Checkliste mit den wichtigsten Fragestellungen und Basismaßnahmen.
Dieses Dokument steht nur Mitgliedern des Fachverbandes Biogas e.V. zur Verfügung.