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Pressemitteilung

Novelle der TA Lärm muss praxistauglich bleiben und darf die Energiewende auf dem Land nicht gefährden

Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie kritisieren den vom Bundesumweltministeriums vorgelegten Entwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Der Referentenentwurf, der noch nicht ressortabgestimmt ist, sieht unter anderem eine Verringerung der Lärmimmissionsgrenzwerte für das 2021 neu eingeführte „dörfliche Wohngebiet“ um 3 db(A) vor.

Sandra Rostek, Leiterin der Hauptstadtbüro Bioenergie, kritisiert den Vorschlag zur Novelle der TA Lärm und unterstreicht: „Obwohl eine Reduzierung der Lärmimmissionswerte für dörfliche Wohngebiete um 3 db(A) auf den ersten Blick gering scheint, handelt es sich hierbei faktisch um eine Halbierung der Gesamtlärmimmssion. Dies hat wiederum erhebliche negative Folgen für die Bioenergiebranche aber auch für landwirtschaftliche Betriebe, die oftmals in dörflichen Wohngebieten liegen. Das ganze Vorhaben konterkariert zudem Bemühungen zum Bürokratieabbau und schafft neue Verwaltungsvorgaben mit Kosten für Unternehmen und letztlich auch Verbraucher. Unnötige bürokratische Auflagen schwächen den Wirtschaftsstandort Deutschland nur weiter und die Novelle der TA-Lärm fällt eindeutig in diese Kategorie.“

Für die Begrifflichkeit „dörflicher Wohngebiete“ gab es in der Vergangenheit keine Lärmimmissionsgrenzwerte. In der gängigen Praxis wurden die Lärmimmissionswerte von „Dorfgebieten“ verwendet. Im Gegensatz zu „Dorfgebieten“, in denen den Belangen und Entwicklungsmöglichkeiten von klassischen Vollerwerbsbetrieben der Land- und Forstwirtschaft ein expliziter Vorrang eingeräumt wird, dürften landwirtschaftliche Betriebe oder Energieerzeugungsanlagen im „dörflichen Wohngebiet“ benachteiligt werden. So würden nach den aktuellen Vorschlägen zur TA Lärm betroffene landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Biomasseanlagen, massiv in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Auch könnte der Aus- oder Neubau von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken je nach Standort entweder gänzlich unmöglich- oder durch zusätzliche Lärmschutzauflagen bis zur Unwirtschaftlichkeit verteuert werden. Das betrifft Maßnahmen wie die Flexibilisierung der Stromerzeugung oder die Umstellung von der Stromerzeugung mit Biogas auf die Gasaufbereitung und Einspeisung von Biomethan.

„In Folge einer Umsetzung solch strenger Grenzwerte in dörflichen Wohngebieten befürchten wir die Schaffung eines neuen und zusätzlichen Konfliktpotenzials. Auch könnte dadurch der Prozess beschleunigt werden, landwirtschaftliche Betriebe noch mehr als bisher aus den Dörfern hinauszudrängen. Dies wiederum kann weder im Sinne des Erhalts dörflicher Strukturen noch im Sinne der Energiewende sein,“ resümiert Rostek und mahnt an, dass die Politik mit Blick auf die Regelungsdichte Augenmaß behalten und eine klare Abwägung vornehmen müsse, welche Regelungen geboten und nötig seien und welche über das Ziel hinausschießen.

Eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm ist auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.


Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesver-band Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzener-gie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Ener-gieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

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