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Pressemitteilung

Gebäudeenergiegesetz: Mit Bioenergie Wahlfreiheit für Hausbesitzer wahren

Berlin, 30.01.2020: Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag weisen die Bioenergieverbände darauf hin, dass der Gesetzesentwurf insbesondere die Potenziale von Biogas für Klimaschutz im Gebäudesektor verhindert. Durch die Nutzung von Biogas kann ohne zusätzliche Investitionskosten kurzfristig Klimaschutz erreicht werden. Sie appellieren daher an die Abgeordneten, im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für Biogas vorzunehmen.

„Hausbesitzer und Wärmenetzbetreiber sollen gemäß GEG-Kabinettsfassung faktisch keine Möglichkeit haben, Biogas als Klimaschutzoption zu nutzen“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Das entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, verschenkt kurzfristige Klimaschutzpotenziale und schränkt die technische und wirtschaftliche Freiheit der Nutzer unnötig ein.“

Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Dies steht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema entgegen und widerspricht sogar dem Begleitgutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium selbst hat erstellen lassen. Auch soll laut Bundesregierung die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel weiterhin keine Option darstellen, die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zu erfüllen. In der Praxis ist Biogas daher de facto als Erfüllungsoption der Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz ausgeschlossen.

Nach Ansicht der Bioenergieverbände sollte jedoch den betroffenen Akteuren eine möglichst große wirtschaftliche und technische Freiheit gelassen werden, um die für ihre jeweilige Situation passende Lösung zur Einhaltung der Vorgaben zu finden. Dies sorgt für volkswirtschaftliche Effizienz und eine breitere Akzeptanz. Zudem ist die Nutzung von Biogas eine Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors zu reduzieren, ohne dass zusätzliche Investitionskosten anfallen oder Nutzer ihr Verhalten ändern müssen. Vor allem Biomethan kann in den bekannten Gastechnologien eingesetzt werden und steht aufgrund der Speicherung im Gasnetz das ganze Jahr zur Verfügung.

Die Bioenergieverbände appellieren daher an den Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Kabinettsentwurf zum GEG nachzubessern, um Klimaschutz und Wärmewende pragmatisch voranzubringen. Eine Übersicht über die wichtigsten Anliegen der Bioenergieverbände zur Überarbeitung des GEG-Entwurfs finden Sie hier.



 

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)


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