Mit dem Entwurf sollen das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt werden. Diese Vereinfachung des gesetzlichen Rahmens wird von den Bioenergieverbänden grundsätzlich befürwortet. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass die bisherigen technologiespezifischen Regelungen zur Wärmeerzeugung aus Holz, die sich im Wesentlichen bewährt haben, fortgeführt werden. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung hier eine weitere Möglichkeit vertan, die Wärmewende entscheidend voranzutreiben, und vernachlässigt dabei bewährte erneuerbare Optionen wie Biogas, Holz oder andere Biomassen.
Anders als ursprünglich geplant wurde die bestehende Stromgutschriftmethode zur Berechnung des Primärenergiefaktors für Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) beibehalten. Dadurch setzen die Faktoren weiterhin kaum Anreize, in Wärmenetzen Erneuerbare Energien einzusetzen. Außerdem wird bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas wie schon in der EnEV gleichgesetzt mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Dies widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema, auch dem vom Bundeswirtschaftsministerium selbst in Auftrag gegebenen Begleitgutachten. Darüber hinaus gilt die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien leider wie bislang nur für Neubauten und bestehende öffentliche Nicht-Wohngebäude. Sie sollte nach Position der Bioenergieverbände auf den gesamten Gebäudebestand ausgedehnt werden. Zudem sollten die Erfüllungsoptionen stärker auf den Klimaschutz ausgerichtet werden: KWK-Anlagen und Wärmenetze, die nur fossile Brennstoffe nutzen, dürfen nicht mehr den Einsatz Erneuerbarer Energien ersetzen. Außerdem sollte zukünftig nicht nur die Wärmeerzeugung aus Biomethan in KWK-Anlagen als Erfüllungsoption anerkannt werden, sondern auch die Wärmeerzeugung in einem Brennwertkessel.
Diese und weitere Verbesserungsvorschläge haben die Bioenergieverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme zum GEG-Entwurf erarbeitet. Die Bioenergieverbände fordern die Bundesregierung dringend auf, Änderungen am geplanten Gesetz vorzunehmen und so notwendige Schritte für den Klimaschutz und die Wärmewende umzusetzen.
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)