Die Treibhausgasminderungsquote wird von derzeit 6 Prozent in kontinuierlichen Schritten auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Die Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Der BBE geht davon aus, dass durch die erhöhte Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 175 Mio. Tonnen CO2 im Verkehr eingespart werden. Über 110 Mio. Tonnen CO2-Reduktion werden dabei durch nachhaltige Biokraftstoffe beigesteuert. „Bei allem Potential, das in der Elektromobilität und der Wasserstoffwirtschaft liegt, dürfen wir nicht vergessen, dass an den markteingeführten Biokraftstoffen kein Weg vorbeiführt, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Es ist bereits heute absehbar, dass auch im Jahr 2030 noch ein Großteil der Fahrzeugflotte mit Verbrennungsmotoren unterwegs sein wird, die auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen. Wichtig ist daher, dass der Anteil der markteingeführten Biokraftstoffe mindestens abgesichert und durch den Ausbau fortschrittlicher Biokraftstoffe ergänzt wird“, so Hemmerling.
Die Anhebung der THG-Quote ist ein wichtiger Schritt, muss aber durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Aus Sicht des BBE muss das Gesetz dringend um Regelungen in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung ergänzt werden, damit höhere Beimischungsanteile von Biodiesel und Bioethanol zugelassen werden können. Mit der Nutzung von B10 und B30 (bis zu 10% bzw. 30% Biodiesel im Dieselkraftstoff) bzw. Super E10 und perspektivisch E20 kann kurzfristig ein großes zusätzliches THG-Minderungspotenzial gehoben werden. Daneben ist auch der Ausbau der Fahrzeugflotte an LNG-Fahrzeugen und der dazu nötigen Infrastruktur wichtig, um den Einsatz von Biogas aus Abfall und Reststoffen zu forcieren. „Durch biogenes Flüssigerdgas können wir weitere THG-Einsparungen erzielen, wenn entsprechende Fahrzeuge und Tankmöglichkeiten vorhanden sind. Nur wenn alle Optionen voll zur Entfaltung kommen, kann die Quote auch erreicht werden, führt Hemmerling aus.
Für die Bioenergieverbände begrüßt Hemmerling, dass die umstrittene Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Erdölförderung (Upstream Emission Reductions, UER) ab 2026 nicht mehr erlaubt ist: „Die sachwidrige Anrechnung von Reduktionseinsparungen auf die THG-Quote, die weder in Deutschland noch in der Mobilität stattfinden, hat weder dem Klimaschutz noch dem deutschen Verkehrsziel geholfen. Es ist folgerichtig, dass dieser Bilanztrick abgeschafft wird.“
Grundsätzlich zieht Hemmerling ein positives Fazit der Neuregelung: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz ist die Weiterentwicklung der THG-Quote ein wichtiger Schritt zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele, der die Bedeutung nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe anerkennt.“
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)