„Die Ausschreibungsergebnisse zeichnen ein klares Bild, in welche Richtung sich die Rahmenbedingungen für Biomasse im EEG entwickeln müssen und welcher Weg eine Sackgasse ist. Wie die Bioenergieverbände immer wieder betont haben und wie ein Gutachten der BNetzA jüngst bestätigte, sind die Investitions- und Betriebskosten von Bioenergieanlagen so stark gestiegen, dass die ursprünglich vorgesehenen Höchstwerte im EEG nicht ausreichen, um in der Breite einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Nachdem die BNetzA die Höchstwerte nun um 10 Prozent angehoben hatte, überrascht es deshalb nicht, dass die Beteiligung am regulären Ausschreibungsverfahren deutlich gestiegen ist. Dies darf jedoch nicht über die vielen anderen Mängeln im EEG-Ausschreibungsverfahren hinwegtäuschen, die dringend behoben werden müssen, damit auch weiterhin erfolgreiche Ausschreibungen stattfinden können. Laut BNetzA-Gutachten müssten die Höchstwerte für Biomasse eigentlich nicht nur um 10, sondern um 20 Prozent angehoben werden, um auch nur die mittleren Gestehungskosten von Bioenergieanlagen zu decken. Der jetzige Anstieg der Gebote spiegelt also keine adäquaten Höchstwerte wider – für eine mittelfristig hohe Beteiligung und Erreichung des Zielpfads der Bundesregierung bedarf es eine weitere, gesetzliche Anhebung der Höchstwerte wie auch der anzulegenden Werte in der Festvergütung insbesondere für kleine güllebetonte Biogasanlagen.
Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass das Ausschreibungsvolumen im regulären Segment deutlich unter dem möglichen Bieterpotenzial liegt. Um den bestehenden Bioenergieanlagenpark zu stabilisieren, muss deshalb parallel zur Anhebung der Höchstwerte auch das Ausschreibungsvolumen angehoben werden. Eine Absenkung des Volumens – wie es das EEG 2023 vorsieht – ist der völlig falsche Weg. Die wettbewerbsverzerrende Südquote, die zum Abbau gesicherter Leistung in allen anderen Regionen Deutschlands beiträgt, wie auch die endogene Mengensteuerung, die zu unnötiger Investitionsunsicherheit führt, schränken das Bieterpotenzial unnötig ein und sind unverzüglich abzuschaffen.
Schließlich zeigen die Ausschreibungsergebnisse, dass die mit dem Osterpaket 2022 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung ein absoluter Irrweg ist. Die Neuausrichtung ist nicht nur energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv, sondern wird vom Markt einfach nicht angenommen – die neue Systematik der EEG-Vergütung für Biomasse verfehlt damit schlicht ihr Ziel und sollte rückgängig gemacht werden.“
Die Begründung der BNetzA zur Anhebung der Höchstwerte ist abrufbar unter: Sitbonn01d223022216240 (bundesnetzagentur.de). Das Gutachten, dem die Entscheidung zugrunde liegt, ist abrufbar unter: Microsoft Word - 230218_StellungnahmeKostenBioenergie.docx (bmwk.de)
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)