„Wir begrüßen, dass sich der Industrie- und Energieausschuss des EU-Parlaments für eine deutliche Anhebung des Gesamtziels für erneuerbare Energien auf 45 % in 2030 ausgesprochen hat. Positiv ist ebenfalls, dass das Ziel für die Treibhausgasintensitätsreduzierung im Verkehr auf 16 % angehoben werden soll und der Ausschuss sich für die Fortführung der Begrenzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auf 7 % ausgesprochen hat. Damit besteht keine Verpflichtung zur Biokraftstoffbeimischung, sondern Biokraftstoffe sind eine Erfüllungsoption für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr. Angesichts der aktuell von Teilen der Bundesregierung geführten Diskussion über eine weitere Absenkung der nationalen Kappungsgrenze von bereits nur 4,4 %, ist dies ein wichtiges Signal, dass der Beitrag von nachhaltigen Biokraftstoffen für Klimaschutz und Erneuerbare Energien im Verkehr fortgeführt werden soll.
Nicht nachvollziehbar ist für uns hingegen, wie die angehobenen Ziele für Erneuerbare Energien mit den geplanten Einschränkungen bei der Holzenergie zusammenpassen sollen. Wir hätten vom Energieausschuss eine komplette Streichung des Kaskadenprinzips für Holz erwartet; starre rechtliche Vorgaben für die Holznutzung können in der Praxis nicht funktionieren und führen nur zu bürokratischem Aufwand sowie Verunsicherung in der Wertschöpfungskette. Ebenfalls hätte der Energieausschuss die Vorschläge des Umweltausschusses für die Verankerung von „primärer“ und „sekundärer“ holziger Biomasse zurückweisen müssen. Dass nach der Vorstellung des Umweltausschusses primäre holzige Biomasse, also Biomasse aus dem Wald, nicht als erneuerbare Energie gewertet werden soll, ist geradezu grotesk. Wir erwarten hier vom Plenum des EU-Parlaments dringende Nachbesserungen und dass Vernunft in die Debatte einkehrt, um nicht den Großteil der erneuerbaren Wärme mit einem Federstrich zu verlieren.
Wie aus der Zeit gefallen wirkt auch der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, für bereits bestehende Biogas- und Holzenergieanlagen rückwirkende Treibhausgasminderungskriterien einzuführen. Hier hätte sich der Energieausschuss dagegen positionieren müssen. Erneuerbare Energien ausbauen zu wollen und dann für Bestandsanlagen nachträgliche Hürden aufzubauen, ist nicht vereinbar und unter-gräbt das Vertrauen in neue Investitionen.
Angesichts der dramatischen Lage auf den Energiemärkten, der übergroßen Importabhängigkeit bei fossilen Energien und dem immer drängender werdenden Herausforderung beim Klimaschutz ist es überdeutlich: Wir benötigen alle Erfüllungsoptionen, um die Klima- und Energieziele erreichen zu können.“
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)