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Bundesfinanzministerium plant Alleingang bei Definition von Erneuerbaren Energieträgern

Am Freitag endete das Konsultationsverfahren des Bundesfinanzministerium zur Änderung des Stromsteuerrechts. Zentraler Kritikpunkt der Bioenergieverbände ist die geplante Streichung der Biomasse aus der Definition für Strom aus Erneuerbaren Energieträgern.

„Die Bioenergieverbände sind schockiert angesichts der zögerlichen Art und Weise, mit der die Bundesregierung mit den Betrugsfällen bei so genannten Upstream Emission-Reduction-Zertifikaten umgeht. Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts wird der Spuk zwar für die Zukunft beendet, 7,6 Millionen Tonnen nicht erbrachter Klimaschutz werden aber einfach mit einem Achselzucken abgetan. Die Mineralölwirtschaft hat exorbitante Gewinne aus Luftnummern geschöpft und bleibt sanktionslos; für das laufende Quotenjahr können sogar weiterhin offenkundige Fälschungen angerechnet werden.

Die Zeche zahlen alle redlichen Erfüllungsoptionen, deren Markt mit gefälschten Nachweisen unterwandert wurde: Ladesäulenbetreiber und Kommunen, Produzenten von erneuerbarem Strom, Biomethan, Wasserstoff und Biokraftstoffen. Und letztlich ist natürlich auch das Klima ein Geschädigter und deutsche Steuergelder wurden verschleudert.

Dass auch nach Bekanntwerden der Beweise, die seitens des ZDF in dieser Sache vorgelegt wurden, keine weiteren Schritte unternommen wurden, um bestehende Regelungslücken zu schließen, ist frappierend. Wir erwarten Nachbesserungen bei nächster Gelegenheit, um zumindest für das laufende Quotenjahr noch den Schaden abzumildern.“

Die Bioenergieverbände erkennen durchaus an, dass das Reformpaket an anderen Stellen Erleichterungen oder mehr Klarheit mit sich bringt. Positiv gesehen werden Klarstellungen beim Anlagenbegriff sowie klarere Regelungen im Energiesteuergesetz.
 

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