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„Doppelförderung“ bei Biogasanlagen – das große Missverständnis

Schwandorf.

Betreiber und Anlagenbauer fordern den uneingeschränkten Erhalt des Flexibilitätszuschlag im EEG 2021

Bei einem Besuch im Werk des Schwandorfer Anlagenbauers Schmack Biogas Service GmbH am Gründonnerstag zeigte sich MdB Karl Holmeier betroffen von den Auswirkungen der kürzlich in Kraft getretenen Novelle des EEG 2021. Darin streicht ein Passus jetzt den Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagenbetreiber, die zuvor die Flexibilitätsprämie erhalten haben. Um die entstandene „Schockstarre der Branche“ zu überwinden ist nach Überzeugung der Schmack Biogas schnelles politisches Handeln notwendig. Holmeier, Sprecher der CSU-Landesgruppe für Wirtschaft und Energie, will sich für die Streichung des Paragraph 50a Abs. 1 Satz 2 im EEG 2021 einsetzen, der vor allem den Investitions- und Vertrauensschutz zu gefährden droht.

Das Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) hat schon viele Änderungen und Überarbeitungen erfahren. Bereits mit dem EEG 2012 schuf der Gesetzgeber die sogenannte „Flexibilitätsprämie“ für Betreiber von Biogasanlagen, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten und zudem einen Teil ihrer Leistung bedarfsorientiert erzeugen bzw. einspeisen. 2014 wurde der „Flexibilitätszuschlag“ eingeführt, um bei Neuanlagen von August 2014 an einen Investitionsanreiz für den Zubau von flexiblen Kraftwerkskapazitäten zur bedarfsorientierten Stromproduktion zu schaffen. Seit Einführung der Anschlussvergütung für Bestandsanlagen im EEG 2017 war es möglich, beide Zuschüsse nacheinander in Anspruch zu nehmen.

Auf die Laufzeiten der Anlagen kommt es an
In der jüngsten Novelle 2021 hat sich ein fataler Fehler eingeschlichen – davon ist Hendrik Wilcke, Vertriebsleiter der Schmack Biogas Service GmbH überzeugt: „Beide Förderungen waren jeweils an unterschiedliche Zeiträume innerhalb der Anlagenlaufzeiten gekoppelt. Als das mit „Doppelförderung“ bezeichnet wurde, ist die Politik einem völligen Missverständnis aufgesessen, das die Branche teuer zu stehen kommt.“ So spricht der Fachverband Biogas in seinem Positionspapier vom Januar 2021 dabei von einem realen Vergütungsverlust in Höhe von 1,7 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Den vielen Landwirten, die hohe Investitionen getätigt haben, um ihre Anlagen für die Energiewende fit zu machen, droht damit in eine erhebliche unternehmerische und finanzielle Schieflage.

„Wir brauchen flexible Anlagen in der Dunkelflaute.“

Karl Holmeier sieht als energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe gerade in der Flexibilität der Biogasanlagen eine wichtige und notwendige Technologie für das Gelingen der Energiewende: „Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, brauchen wir Biogas, um die Lücke zu schließen.“ Biomasse aus nachwachsenden, regional verfügbaren Abfallstoffen wird durch spezielle Mikroorganismen zu rund zwei Drittel Methan abgebaut. Dieses Biogas wird in der Regel als Brennstoff in Blockheizkraftwerken (BHKW) verwendet, um Strom und Wärme zu erzeugen.

Düsteres Szenario mit Biogas-Ruinen
„Unseren Kunden fehlt mit der Streichung des Flexibilitätszuschlags jegliche unternehmerische Perspektive. Aktuell mussten vier Bestandsbetreiber ihre Flexibilisierungszubauten stoppen. Im schlimmsten Fall werden die zuvor geförderten Anlagen bald zu Biogas-Ruinien“, resümiert Manuel Götz, Geschäftsführer der Schmack Biogas, und zeichnet damit ein düsteres Zukunftsbild.

Die konsequente Flexibilisierung der Bestandsanlagen im Sinne der Energiewende bewertet Holmeier auch als „Erfolg der guten energiepolitischen Arbeit der Union in den letzten 10 Jahren.“ Er sieht diesen Erfolg mit den jüngsten Änderungen im EEG 2021 gefährdet und will sich jetzt für eine schnelle Nachjustierung noch vor Beginn des Wahlkampfes stark machen.