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Popp GdbR


1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):
Firma: Popp Andreas
Straße und Hausnummer: Gräfenhäuslinger Str. 4
PLZ: 96196
Stadt: Wattendorf
Land: Landwirtschaftliche Unternehmerin/landwirtschaftlicher Unternehmer nach §1 ALG
Ansprechpartner: Andreas Popp
Telefon: 01708563378


2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: Popp Andreas
Datum der Anzeige bei der Behörde: 07.11.2017


3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
  • nachwachsende Rohstoffe
  • weitere Substrate: Hühnertrockenkot
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern


4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
12.981 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 16.876 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).


5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Die Alarmierung externer Kräfte (z. B. Feuerwehr, Polizei) erfolgt telefonisch über Notruf. Die Warnung der unmittelbaren Nachbarschaft erfolgt durch die Einsatzleitung der externen Stellen. Eine weitergehende Warnung erfolgt ggf. durch externe Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei). Diese entscheiden auch über evtl. Durchsagen in lokalen Radiosendern. Brände auf dem Betriebsbereich: Sollte es zu Bränden kommen, sind aufgrund der vorhanden Abstände zu den Nachbarn der Anlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Anlagengelände beschränkt. Explosion auf dem Betriebsbereich: Sollte es zu einer Explosion mit Biogas kommen, sind aufgrund der vorhanden Abstände zu den Nachbarn der Anlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten. Austritt von Gärsubstrat: Bei Austritt von Gärsubstart sind keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten. Die gesamte Anlage ist mit einem Schutzwall umgeben, der im Havariefall ein Fassungsvermögen mindestens des größten Substratbehälters als Rückhalteraum aufweist.


6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 05.11.2020
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Bamberg Fachbereich 42.1 Umweltschutz, immissionsschutz@lraba.bayern.de; Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 50 StörfallKoordination


6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Landratsamt Bamberg Fachbereich 42.1 Umweltschutz, immissionsschutz@lraba.bayern.de; Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 50 StörfallKoordination


7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: Andreas Popp
Kontakt zuständige Behörde: Landratsamt Bamberg Sachgebiet 42.1 - Umweltschutz Ludwigstraße 23 96052 Bamberg



Es wird darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Informationen zu den jeweiligen Anlagen von den Anlagenbetreibern dort selbst eingestellt und gepflegt werden. Diese sind für die zur Verfügung gestellten Informationen, deren Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität selbst verantwortlich. Eine ständige Überprüfung durch den Seitenbetreiber findet nicht statt. Bitte melden Sie Verstöße an folgende E-Mail-Adresse: info@biogas.org