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Pressemitteilung 25/2010: Fachverband Biogas e.V. startet Biogasseminarreihe „Aktuelle Rechtsfragen“ in Leipzig

Leipzig. Im Leipziger Zentrum für Aus- und Weiterbildung startete der Fachverband Biogas e.V. am Dienstag den 5. Oktober seine Seminarreihe zu aktuellen Rechtsfragen der Biogasnutzung. Über 70 Teilnehmer waren in die Räume der Industrie und Handelskammer gekommen, um sich über die aktuelle juristische Diskussion zu Fragen der Genehmigung, der Gaseinspeisung, dem Energieanlagenrecht sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu informieren.
Auf die Neuerungen der im September dieses Jahres in Kraft getretenen Gasnetzzugangsverordnung ging Hartwig von Bredow aus der Kanzlei Schnutenhaus und Kollegen ein. Er sah besonders in der Regelung zur Kostenverteilung und in der Verpflichtung zur Festlegung eines Realisierungsfahrplans bei der Umsetzung des Netzanschlusses eine wichtige Verbesserung gegenüber der alten Verordnung.

Der Sprecher des Arbeitskreises Genehmigung im Fachverband Biogas e.V., Michael Hammon, wies darauf hin, dass die genehmigungsrechtlichen Anforderungen an Biogasanlagen und damit die Investitionskosten weiter steigen werden. Aber auch bestehende Anlagen hätten mittelfristig mit zusätzlichen Auflagen zur Nachrüstung zu rechnen.

Über die energierechtliche Zuständigkeit der Energieaufsichtsbehörde für eine Biogasanlage mit Mikrogasleitung berichtete René Walter vom Fachverband Biogas anhand eines aktuellen Beschlusses des bayerischen Verwaltungsgerichtes in Ansbach. Aus dieser Entscheidung würden sich voraussichtlich auch Konsequenzen für die Biogaserzeugungsanlagen sowie die Blockheizkraftwerke solcher Biogasanlagen mit Rohbiogasleitungen ergeben.

Beim Thema Einspeisemanagement und Härtefallausgleich unterstrichen Professor Dr. Martin Maslaton von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemeinsam mit René Walter die Problematik der ungeklärten Regelungen zum Ausgleich der entgangenen Vergütungszahlungen bei Biogasanlagen, die aufgrund von netzbedingten Abschaltungen keinen Strom einspeisen konnten. Maslaton betonte, dass er die in Bezug auf die Abschaltung im EEG vorgeschriebene Gleichbehandlung von Biogasanlagen mit Wind- oder Photovoltaikanlagen für systematisch falsch halte. Nach seiner Meinung berücksichtige diese Regelung nicht, dass Biogasanlagen das Netz stabilisieren und daher nachrangig abgeschaltet werden müssten.


Die Frage nach dem „Anlagenbegriff“ wurde auch innerhalb der anwesenden Juristen unterschiedlich interpretiert und machte deutlich, wie unbefriedigend die Situation für viele Biogasanlagenbetreiber derzeit ist.

Im letzten Teil des Biogasseminars wurden konkrete Fallbeispiele von Biogasanlagen mit Fragestellungen in Bezug auf das EEG steckbriefartig vorgestellt und Lösungsansätze aufgezeigt. Die Beispiele wurden dabei im direkten Dialog sowohl zwischen den Referenten als auch mit den Zuhörern erörtert. Diese konkrete Diskussion mit hohem Praxisbezug wurde von den Teilnehmern sehr gelobt. „Das Seminar hat zwar einige Unklarheiten der Praktiker beantworten können, aber auch deutlich gemacht, wie viele Fragen das EEG noch offen lässt. Wir werden als Verband auch weiterhin aktiv an der Klärung der rechtlichen Unsicherheiten arbeiten“, resümierte Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverband Biogas e.V. in seinen Schlussworten.

Die nächsten Seminare:

12.10.2010 Landwirtschaftszentrum Eichhof, Schloss Eichhof, D-36251 Bad Hersfeld
22.10.2010 WFG Schwäbisch Hall, Haller Str. 29/1 (Europasaal), 74549 Wolpertshausen *
27.10.2010 Hotel Kischer´s Landhaus, Lenther Str. 18, 30455 Hannover *

(* = bereits ausgebucht)

Download: 10-10-07_PM BiogasSeminar 2010.pdf