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Pressemitteilung 19/2010: Fachverband fordert: Kein Gen-Mais in Biogasanlagen!

Freising 11.06.2010. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg ist während der Maisaussaat in diesem Jahr auch gentechnisch verändertes Material ausgesät worden. Das Saatgut trägt für die gentechnische Veränderung die Bezeichnung NK 603. Dabei handelt es sich um eine Resistenz gegenüber dem Herbizid „Roundup“. Die betroffenen Landwirte hatten vermeintlich „normales“ Mais-Saatgut gekauft, das jedoch mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt war.

Nach jetzigem Kenntnisstand umfassen die betroffenen Partien in einem Fall 50 Einheiten und in einem anderen Fall 1.900 Einheiten. Eine Einheit entspricht bei einer Reinsaat etwa der Fläche von einem Hektar. Wie bekannt ist wurden 33 Einheiten nach Mecklenburg-Vorpommern, etwa 160 Einheiten nach Brandenburg, rund 649 Einheiten nach Baden-Württemberg, etwa 840 Einheiten nach Bayern und 282 Einheiten nach Niedersachsen ausgeliefert, von denen aber vorab 70 Einheiten zurückgeholt worden sind und somit nicht zur Aussaat kamen.

In Niedersachsen sind 25 Landwirte in den Zuständigkeitsbereichen der Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück betroffen. Da der Maiszüchter die Adressen der Landwirte nicht rausgeben wollte, musste das Ministerium die Herausgabe einklagen. Die Funde der gentechnischen Veränderung im Saatgut sind laut Ministerium sehr gering. Sie liegen zwischen 0,03 und 0,1 Prozent und damit an der Nachweisgrenze. Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums hat diese gentechnische Veränderung in Deutschland und Europa keine Zulassung zum Anbau der Pflanzen.

Für Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gilt laut Ministerium in Deutschland beim konventionellen Saatgut eine Nulltoleranzgrenze. Die besagt, dass keine gentechnischen Veränderungen im konventionellen Saatgut nachweisbar sein dürfen. Die Saatzüchter tragen im Rahmen der Produkthaftung die Verantwortung für die Reinheit ihrer Produkte. Während in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Landwirte voraussichtlich die Flächen umpflügen werden, ist das weitere Vorgehen in den anderen Ländern noch unklar.

Wie der Fachverband Biogas e.V. erfahren hat soll der Mais eventuell sogar bis kurz vor der Blüte aufwachsen und dann in Biogasanlagen verwertet werden. „Wir sind strikt dagegen“, betont Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, „Biogasanlagen können keine Entsorgungseinrichtungen für gentechnisch veränderte Pflanzen sein, weil die ausgegorenen Gärsubstrate in der Landwirtschaft als hochwertige Dünger eingesetzt werden.“ Daher kann der Anbau von Pflanzen für die Energiegewinnung in Biogasanlagen in keinster Weise von der Lebensmittelproduktion in der Landwirtschaft abgegrenzt werden.

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aus der Sicht des Fachverband Biogas auch kein Einsatz von Gentechnik im Energiepflanzenanbau notwendig, um im Bereich der Energiepflanzenzüchtung einen raschen Zuchtfortschritt zu erreichen“, erklärt da Costa Gomez. Beim Verbraucher herrschten immer noch große Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von Gentechnologie in der Landwirtschaft. „Wir lassen uns das positive Image von Biogas durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht kaputt machen“, verdeutlicht der Verbandsvertreter. Beim Einsatz von Genpflanzen in Biogasanlagen würde die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber dieser Form der Energieerzeugung verloren gehen.

Der Fachverband Biogas plädiert dafür, die Felder umzubrechen und neu einzusäen. Die Kosten dafür muss die Saatgutfirma den Landwirten erstatten. Ebenso ist eine Entschädigung für den zu erwartenden Ertragsausfall aufgrund der späteren Saatzeit der Nachsaat zu zahlen.
Download: 10-06-11_PM-Genmais.pdf