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Pressemitteilung 08/2010: Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon AG erfolgreich

Mit Beschluss vom 03.03.2010 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) über einen Missbrauchsantrag nach § 31 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eines Biogasanlagenbetreibers entschieden, der aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der E.ON Avacon AG einspeisen möchte. Das Verfahren betraf das Verhalten der E.ON Avacon AG bei den Verhandlungen über den Gasnetzanschlussvertrag, die konkrete Ausgestaltung des Gasnetzanschlussvertrages sowie die Umsetzungsmaßnahmen bei der Errichtung des Gasnetzanschlusses.
Der Anlagenbetreiber Horst Seide hat das Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon angestrengt, nachdem die Verhandlungen mit dem Netzbetreiber über den vorgelegten Netzanschlussvertrag zu einer mehrmonatigen Verzögerung bei der Projektrealisierung geführt hatten. „Mit der Entscheidung der BNetzA haben wir im Sinne der Biogaseinspeisung einen Teilerfolg errungen“, so Seide. In dem Beschluss sei die E.ON Avacon AG unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet worden, einige Regelungen des dem Biogas-Einspeiser vorgelegten Netzanschlussvertrages zu streichen oder abzuändern. Seide erklärte der Beschluss stelle klar, dass es hinsichtlich des Grenzwertes für den Wassergehalt nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern allein auf den Druck im Einspeisenetz ankomme. Diese Unbeachtlichkeit des vorgelagerten Netzes sei auch auf andere Fragestellungen übertragbar und daher von grundsätzlicher Bedeutung. Ferner erleichtere es die Biogaseinspeisung, dass der Einspeiser hinsichtlich des CO2-Gehaltes ausschließlich die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 262, nämlich einen Grenzwert von maximal 6 Prozent Kohlendioxid, einzuhalten habe. Das die E.ON Avacon AG alle Planungsunterlagen hinsichtlich des Baus des Netzanschlusses zur Verfügung zu stellen hat, hält Herr Seide für selbstverständlich. Die E.ON Avacon AG hat nach seiner Ansicht an dieser Stelle eine ausdrückliche Regelung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ignoriert.

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt diesen Teilerfolg außerordentlich, zumal er zeigt, dass Missbrauchsverfahren gegen Gasnetzbetreiber ein sinnvolles Instrument sein können, um den Privilegierungsvorschriften der GasNZV Geltung zu verschaffen. Weitere durch Herrn Seide mitgeteilte Inhalte der Entscheidung zeigen nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. allerdings auch, dass die derzeit geltenden Bestimmungen noch nicht ausreichend sind, um die in der GasNZV festgelegten Ziele zu erreichen. Zudem hat die BNetzA einige Regelungen sehr restriktiv interpretiert. Die BNetzA hat ihre Prüfungskompetenz, so die Meinung des Fachverband Biogas, in dieser Hinsicht sehr eingeschränkt ausgelegt. Die Entscheidung der BNetzA wird, laut der Biogas-Branchenvertretung, dazu führen, dass die Regelungen der GasNZV, die dem Netzbetreiber eigentlich klare Handlungsfristen auferlegen, weitgehend ins Leere laufen. Dadurch fördert sie nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. die starke Stellung der Gasnetzbetreiber und die monopolistischen Hürden bei der Biogaseinspeisung in bestehende Gasnetze. Nicht nachvollziehbar ist für den Fachverband Biogas e.V. auch, warum die BNetzA eine kaum interessengerechte und pauschale einseitige Haftungsregelung des Netzbetreibers zulasten des Einspeisers nicht vollständig für rechtswidrig hält. Hier sieht der Fachverband Biogas e.V. noch erheblichen Gesprächsbedarf. Die Entscheidung der BNetzA bestärkt den Fachverband Biogas e.V. in seiner Forderung nach einem Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz (EGE) für Biogas. In diesem Gesetz sollen neben einer Anschluss-, Abnahme- und Durchleitungspflicht auch verlässliche Vergütungen für das eingespeiste Biogas geregelt werden und so einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz sicher stellen. Abzuwarten bleibt, ob die Entscheidung der BNetzA Bestand haben wird, da beide Parteien binnen einer Frist von einem Monat Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen können. Die Veröffentlichung der Entscheidung durch die BNetzA wird in den nächsten Tagen erwartet.

Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 3.700 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat in den vergangenen Jahren ca. 11.000 krisensichere Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen. Weitere Informationen unter www.biogas.org.

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