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Pressemitteilung 05/2011: SRU-Gutachten hebt hohe Bedeutung von Biogas als Ausgleichsenergie hervor

Berlin 28.01.2011. Am 26. Januar 2011 hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sein neues Sondergutachten „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“ an Bundesum­weltminister Dr. Norbert Röttgen übergeben. „Wir begrüßen, dass der SRU die Berechnungen der Erneuerbaren Energien Branche bestätigt, wonach eine sichere und bezahlbare hundertprozentige Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien (EE) bis spätestens 2050 möglich ist“, kommentiert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., ein zentrales Ergebnis des Gutachtens. Laut der SRU-Studie wird Biogas dabei eine wichtige Rolle beim Ausgleich der schwanken Strom­produktion aus Windkraft- und Solaranlagen spielen.
Der Sachverständigenrat geht in seinen verschiedenen Szenarien davon aus, dass Biogas­strom je nach Gesamtstromverbrauch, Nutzung von Stromspeichern in Norwegen sowie Dänemark und Höhe der Stromimporte mit 2,4 bis 5,3 Prozent zur Stromerzeugung in 2050 beiträgt. „Aus unserer Sicht ist es höchst fraglich, ob die notwendigen Stromkabel nach Norwegen realisiert und auf die dortigen Pumpspeicherkraftwerke in dem angenommenen Maße zugegriffen werden kann“, so da Costa Gomez. Die Anlage von großen Pump­speicherkraftwerken und deren Kapazitätserweiterung führe zu Umweltschäden und Natur­zerstörungen und dürfte somit in den entsprechenden Ländern auf erheblichen Widerstand stoßen. Da Costa Gomez ist sich sicher, „Biogas muss und kann – insbesondere bei der bedarfsgerechten Stromerzeugung – eine größere Rolle spielen als der SRU dies beschreibt. Nicht 17 bzw. 26,6 Mrd. Kilowattstunden (kWh) sind in 2050 realistisch und als Ausgleichsenergie notwendig, sondern rund 30 Mrd. kWh aus Biogas im Jahr 2020.“

Positiv wertet der Fachverband Biogas die Aussage der Sachverständigen, dass die verstärkte Gülleverwertung in kleineren an die landwirtschaftlichen Betriebe angepassten Biogasanlagen forciert werden solle. Die pauschale Kritik am Energiepflanzenanbau, für den nur unzureichende Anforderungen bestünden, weist der Fachverband Biogas entschieden zurück. Genau wie bei der Produktion von Nahrungsmitteln müssen Landwirte in Deutsch­land auch beim Anbau von Energiepflanzen zahlreiche Gesetze einhalten. Neben den EU-Vorgaben aus Cross Compliance gelten beispielsweise das Bundesbodenschutzgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Naturschutzgesetz, die Düngeverordnung und die Düngemittel­verordnung.

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland insgesamt rund 2,3 Mio. ha Mais angebaut. Davon wurden 0,5 Mio. ha für die ca. 6.000 Biogasanlagen benötigt. Richtig ist, dass in einigen Regionen mit sehr hohen Viehbeständen Biogasanlagen den ohnehin für die Viehfütterung hohen Maisanteil in der Fruchtfolge noch ein Stück erhöht haben. Diese Entwicklung ist jedoch nicht dem Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) zuzuschreiben, sondern der falschen Ausgestaltung des Güllebonus. Die Addition von NawaRo- und Güllebonus in den deutschen „Güllehochburgen“ hat erst zu den heutigen Diskussionen geführt. Deshalb ist im EEG 2012 eine Korrektur beim Güllebonus notwendig. Die Abschaffung des NawaRo-Bonus würde eine ganze Branche gefährden und das Biogaspotenzial erheblich beschneiden. Darüber hinaus betrachtet das SRU-Gutachten nur den Stromsektor allein. Neben der wichtigen Funktion des Biogases im Stromsystem, ist Biogas der effizienteste Biokraftstoff. Auch der Ersatz von Erdgas, das für einige Industrieprozesse unentbehrlich ist, wird eine zukünftige Herausforderung für Biogas sein. Insofern kann auf das Energiepflanzenpotenzial nicht verzichtet werden. Der NawaRo-Bonus treibt die Entwicklung von neuen effizienten Energiepflanzensorten und Anbau­verfahren durch eine ganze Reihe von führenden Unternehmen in Deutschland voran und verschafft Deutschland bei Energiepflanzen und der Biogastechnik insgesamt die Weltmarktführerschaft.

Für eine EEG-Überarbeitung empfiehlt der SRU bei der Biogasförderung vollständig auf ein Marktprämiensystem im EEG umzustellen. In diesem System müsste der zukünftige Anlagenbetreiber seinen Strom selbst vermarkten und die Differenz zwischen erzielbaren Marktpreis und EEG-Vergütung würde die so genannte Marktprämie auffüllen. Der Fachverband Biogas bezweifelt, dass mit diesem System noch Standort angepasste Biogasanlagen möglich sind. Die geringere Investitionssicherheit und der Mehraufwand für die Marktbeobachtung würden der konventionellen Energiewirtschaft deutliche Marktvorteile gegenüber den dezentralen Akteuren verschaffen. Eine Entwicklung zu großen nicht in die ländlichen Strukturen integrierbare Biogasanlagen würde stark angereizt.

Download: 11_01_28_PM_SRU-Gutachten_vend.pdf