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Fachverband Biogas und Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlichen Einsatzstoffliste für EEG 2012

Aktuelle Pressemeldung des Fachverbandes Biogas, der gemeinsam mit dem Institut für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die im EEG 2012 definierten Einsatzstoffe nach der Biomasseverordnung in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst hat.

Sie finden die komplette Liste unter
http://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/DE_Einsatzstoffe_nach_Biomasseverordnung/$file/11-12-20_Einsatzstoffe_final.pdf

Freising 18.01.2012. Der Fachverband Biogas e.V. hat gemeinsam mit dem Institut für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die im EEG 2012 definierten Einsatzstoffe nach der Biomasseverordnung in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst. Von A wie Altbrot bis Z wie Zuckerrübe ermöglicht das 15-seitige Papier eine schnelle Übersicht über die Einordnung der einzelnen Substrate in die jeweilige Einsatzstoffvergütungsklasse.

Nach dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) ist die Vergütung für Strom aus Biogas abhängig von den zugeführten Einsatzstoffen. Diese sind in drei Kategorien eingeteilt, wobei Stoffe aus der Anlage 1 ausschließlich die Grundvergütung erhalten, Anlage 2 garantiert zusätzliche sechs Cent und Einsatzstoffe aus der Anlage 3 generieren acht Cent zusätzlich zur Grundvergütung. Um die Zuordnung zu den einzelnen Einsatzstoffvergütungsklassen zu erleichtern hat der Fachverband Biogas gemeinsam mit der LfL die einzelnen Inputstoffe näher beschrieben.

So gehören beispielsweise zur Anlage 1 (ohne zusätzliche Vergütung) Kofermente wie Altbrot, Frittierfette oder Speisereste. Insgesamt befinden sich in dieser Gruppe 55 verschiedene Substrate. In der Anlage 2, die mit zusätzlichen sechs Cent je Kilowattstunde vergütet wird, findet sich neben Mais und Getreide auch die Sonnenblume, Sudangras und Zuckerrüben. Vor dem Hintergrund, den Artenreichtum auf den Feldern zu erhöhen und den naturverträglichen Anbau zu fördern, hat die Bundesregierung für die Einsatzstoffe der Anlage 3 acht Cent zusätzliche Vergütung festgelegt. Hierzu zählen unter anderem Blühstreifen und Wildblumenaufwuchs, Kleegras und Gülle.

„Diese Liste wird sowohl den Anlagenbetreibern als auch den Umweltgutachtern, die die Zugabe der Einsatzstoffe zu überprüfen haben, die Arbeit erleichtern“, versichert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Seit Herbst letzten Jahres hat der Verband mit der Bayerischen Landesanstalt an dem 15-seitigen Papier gearbeitet. „Wir sind sehr froh über das Ergebnis und hoffen, damit der Biogas-Branche die Arbeit mit dem EEG 2012 etwas zu erleichtern“, sagt Ulrich Keymer von der LfL.

Download: 12-01-18_PM_ Vergütungsklassen.pdf