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Aufnahmeantrag
Wir weisen darauf hin, dass die Einstufung in die richtige Beitragsklasse maßgeblich für die Art der Informationen ist. Ausschließlich die Klassen 5-10 erhalten die Firmenrundmail und werden in die Firmenliste aufgenommen. Nur die Klassen 11-29 erhalten die Betreiberfaxe. Fördernde Mitglieder leisten Förderbeiträge und haben keinen Anspruch auf einen Eintrag in die Firmenliste oder Betreiber-/Firmeninformationen.
Der Jahresbeitrag berechnet sich gemäß der hier stehenden Tabelle. Bei Eintritt während eines laufenden Kalenderjahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig (quartalsweise) berechnet. Die Zuordung der Beitragsklasse steht in der oben genannten Tabelle. Eine Erklärung über die Richtigkeit der Einstufung ist alljährlich zu übermitteln. Der Jahresbeitrag wird insgesamt zu Beginn des Kalenderjahres oder zum Eintrittsdatum fällig. Die Zahlung ist nach Rechnungszugang innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Mitglieder die trotz Mahnung mehr als 12 Monate im Verzug bleiben gelten als ausgeschlossen. Der Fachverband Biogas e. V. verarbeitet Ihre Daten nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausschließlich im Rahmen der Mitgliedschaft, ggf. werden hierfür Dienstleistungsunternehmen beauftragt.
Mitglieder werben Mitglieder
Mitglieder die ein neues Mitglied werben erhalten eine Prämie von 30 % des Mitgliedsbeitragswertes des geworbenen Neumitglieds. Eine Verrechnung mit dem Jahresbeitrag ist nicht möglich. Die Prämie wird gesondert ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Zahlungseingang des ersten vollen Jahresbeitrag des geworbenen Neumitglieds.
(Datum,Unterschrift des neuen Mitglieds)