Fachinformationen > Nachwachsende Rohstoffe < |
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Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen Nachwachsende Rohstoffe von Stillgelegten Flächen können gemäß den Vorgaben der Verordnung EG Nr. 2461/99 in hofeigenen und nicht hofeigenen Biogasanlagen vergoren werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für die obligatorische als auch die freiwillige Stilllegung. Trotz des damit verbundenen relativ komplizierten Verfahrens, steigt die Zahl der Biogasanlagenbetreiber, die diese Möglichkeit nutzen von Jahr zu Jahr.
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Tätigkeit als Fachkundige Person Im Jahr 2002 wurden bundesweit knapp 160 Damen und Herren zur Begleitung und Protokollierung des Verfahrens zur Erntemengenermittlung und Kontrolle der Denaturierung zugelassen. Download: Formular: Abrechnung der Tätigkeit als fachkundige Person Link: Info/Skizzen/Formulare/Anleitungen der BLE
Was ist als FKP zu tun? Als FKP überwachen Sie die Einlagerung und Denaturierung von nachwachsenden Rohstoffen zur Verwendung in Biogasanlagen und ermitteln die eingelagerte Menge des Ausgangserzeugnisses durch Verwiegen oder Vermessen. Sie sind nicht für die Beantwortung von Verfahrensfragen verantwortlich! Während des gesamten Siliervorgangs müssen Sie vor Ort sein, ohne Ihre Anwesenheit darf mit der Ernte nicht begonnen werden. Über Ihren Einsatz fertigen Sie ein Protokoll an. Die Verantwortung über die Richtigkeit der Angaben liegt allein beim Auftraggeber! Vorraussetzungen: Wünschenswert ist eine Ausbildung im landwirtschaftlichen oder verwandten Bereich sowie mathematisches / geometrisches Verständnis. Sie dürfen weder den Betrieb eines Verwandten noch des Ihres Arbeitgebers kontrollieren. Ihr Einsatz erfolgt während den Erntezeiten. Haben Sie dann genug Zeit?
Wie werde ich FKP? Sie qualifizieren sich zur FKP durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der BLE in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Biogas e.V. durchgeführten Schulung. Die eintägige Veranstaltung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Sie erhalten Informationen zur Durchführung der Kontrolle und eine Einweisung in das Berechnungsprogramm der BLE zur Mengenermittlung. An einem Silo wird anschaulich der durchzuführende Messvorgang erläutert. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Fachverbandes Biogas e.V.. Termine und Schulungsorte werden in Abhängigkeit von den Rückmeldungen festgelegt. |
![]() Verteilung der zugelassenen Fachkundigen Personen; Stand: 02.05.03
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Anbau nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen zur Verwertung in Biogasanlagen Die entsprechenden Verordnungen, die notwendigen Unterlagen sowie ein ausführliches Merkblatt stehen auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zum Download bereit (www.ble.de) oder können bei der BLE angefordert werden:
BLE Frankfurt
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* diese Materialien sind nur für Mitglieder abrufbar.
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